Hinweis
Satzung des Gewerbevereins »Die Blasheimer« – Gewerbeverein e.V.


§ 1
Name, Sitz und Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen »Die Blasheimer« – Gewerbeverein e.V.
  2. Der Sitz des Vereins ist Blasheim.
  3. Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen.
  4. Das Vereinsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
  5. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Vereins.

§ 2
Zweck des Vereins

  1. Zusammenschluss aller Gewerbetreibenden, Freiberufler, Land & Forstbetriebe in Blasheim, Obermehnen und Stockhausen.
  2. Der Gewerbeverein soll die Interessen der Mitglieder überall vertreten, wo sie gewahrt werden müssen.
  3. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige im Sinne des Abschnitts »Steuerbegünstigte Zwecke« der Abgabenordnung.
  4. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral.

§ 3
Mitgliedschaft und Beitrag

  1. Die Mitgliedschaft ist von jedem Gewerbetreibenden, Freiberufler, Land & Forstbetrieb der seinen Sitz in Blasheim, Obermehnen und Stockhausen hat, zu erwerben. Außerdem sind Mitgliedschaften aus anderen Gemeinden und Ortsteilen möglich, soweit sie die Zustimmung des Vorstandes und der Mitgliederversammlung finden.
  2. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt aufgrund einer schriftlichen Erklärung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Vierteljahr jeweils zum Ende des Kalenderquartals oder durch Ausschluss aus dem Verein aufgrund eines Beschlusses des Vorstandes und der Mitgliederversammlung.
  3. Als Ehrenmitglieder gelten die jeweiligen Ortsvorsteher von Blasheim, Obermehnen und Stockhausen.
  4. Bei der Aufnahme in den Verein ist eine Aufnahmegebühr zu zahlen. Außerdem werden von allen Mitgliedern Jahresbeiträge erhoben.
  5. Bei groben Verletzungen der Vereinspflichten, z. B. Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags trotz einmaliger Mahnung, kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitglieds beschließen.

§ 4
Vorstand und Wahl

Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
  1. dem 1. Vorsitzendem
  2. dem 2. Vorsitzendem
  3. einem Stellvertreter der Vorsitzenden
  4. dem 1. Kassenwarts
  5. einem Stellvertreter des Kassenwartes
  6. dem 1. Kassenprüfer
  7. dem 2. Kassenprüfer
  8. dem Schriftführer

Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Sie bleiben jeweils bis zur erfolgten Neuwahl im Amt. Ihre Wiederwahl ist zulässig.
Vorstandsmitglieder dürfen für Ihre Tätigkeit keine Vergütung erhalten.
Auf der jährlichen Hauptversammlung wird festgelegt, um welches Budget der Vorstand verfügen kann.


§ 5
Mitgliederversammlung

  1. Die den Mitgliedern bezüglich der Vereinsleitung zustehenden Rechte werden in der Mitgliederversammlung als oberstes Organ des Vereins ausgeübt. Sämtliche Mitglieder oder deren Firmenberechtigte über 18 Jahre haben eine Stimme. Übertragung des Stimmrechts ist unzulässig.
  2. Die Mitgliederversammlung soll alljährlich einmal im 1. Quartal als sogenannte Jahreshauptversammlung zwecks Beschlussfassungen einberufen werden. Die       Einberufung erfolgt durch den 1. oder 2. Vorsitzenden unter Bekanntmachung der   vorläufig festgesetzten Tagesordnung mit einer Einberufungsfrist von drei Wochen.
  3. Einfache Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand nach der obigen Vorschrift einzuberufen, wenn ein dringender Grund vorliegt oder 20 Prozent der Stimmberechtigten es beantragen.
  4. Über alle Versammlungen sind Protokolle zu führen.
  5. Abwesende Mitglieder können gewählt werden, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung vorliegt.
  6. Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt der 1. Vorsitzende.
§ 6
Auflösung


Die Auflösung des Vereins kann von der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von ¾ der erschienenen Mitglieder beschlossen werden, wenn mit ausdrücklicher Angabe dieses Punktes in der Einladung die Mitglieder fristgemäß geladen sind.
Die Mitgliederversammlung beschließt gleichzeitig über die Verwendung des noch vorhandenen Vermögens für gemeinnützige Zwecke.

Blasheim,  12.12.2007
Stammtisch des Gewerbevereins: jeden 2. Mittwoch im geraden Monat, Restaurant »Fuchsbau« in Blasheim, 20 Uhr